Datenschutz - Vereine
Veröffentlicht von Volker Kurz in Information · Mittwoch 04 Jul 2018
Tags: Datenschutz, Vereine, Waffenrecht
Tags: Datenschutz, Vereine, Waffenrecht
!! Zur Beachtung in Punkto Datenschutz !!!!
Wie verhält sich der Datenschutz zum Waffenrecht Inzwischen melden sich einige Ordnungsbehörden beim Deutschen Schützenbund, weil sie durch Schützenvereine angeschrieben werden, die sie um die Zeichnung von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen bitten. Die Begründung der Schützenvereine: Wir melden bei Austritt eines Vereinsmitgliedes, die Daten an die Ordnungsbehörde.
Hierbei handelt es sich nicht um einen Fall der Auftragsdatenverarbeitung durch die Behörde. Die Behörde nimmt hoheitliche Aufgaben war, wenn Sie das ausgetretene Mitglied anschreibt und nach dem Fortbestand des Bedürfnisses fragt. Dabei handelt es sich nicht um eine Aufgabe, die der Schützenverein evtl. auch selbst durchführen könnte; die Behörde wird nicht im Auftrag des Vereins tätigt. Außerdem handelt es sich bei der Information der Behörde durch den Verein um eine gesetzliche Verpflichtung (§ 15 Abs. 5 WaffG). Der Vereine ist allerdings NICHTverpflichtet, auf Bitte der Behörde ihr sämtliche Vereinsmitglieder zu nennen. Der Verein begeht eine Datenschutzverletzung, wenn er diese Daten der Ordnungsbehörde mitteilt.
Quelle : DSB
Hans Gülland VPr.-Recht