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Eintragung beim zuständigen Registergericht
Gemeinschaft und Tradition
Veröffentlicht von Volker Kurz in Information · Donnerstag 31 Mai 2018 · Lesezeit 1:00
Tags: EintragungzuständigesRegistergericht
Um Probleme mit dem Registergericht bzw. dem Finanzamt sowie bei der Klärung von Haftungsfragen in Euren Kreisen zu vermeiden, möchte ich Euch hiermit dieses Merkblatt zur Kenntnis bringen. Es enthält wichtige "Spielregeln" im Vereinsrecht, welche von den Vereinsvorständen mit aller Konsequenz eingehalten werden sollten. Detaillierte Satzungen und deren Eintragung beim zuständigen Registergericht können die Vereine, und vor allem deren BGB-Vorstände, vor Rechtsstreitigkeiten und Zwangsgeldern bewahren.

Ich empfehle, diese Informationen an die Vereine in Euren Kreisen weiterzuleiten.

Mit sportlichen Grüßen

Hans Gülland
VPr.-R.



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