Schützenkreis Erfurt e.V.
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Information Bedürfnisanträge
Schuetzenkreis Erfurt!
Veröffentlicht von Volker Kurz in Information · Dienstag 06 Mär 2018
Werte Kreisschützenmeister,
Werte Vereinsvorsitzende,
was lange währt wird gut - anbei eine Berichtigung der Information Bedürfnisanträge (Mail vom 06.03.2018) mit der Bitte, die heutige Mail noch einmal an die Vereinsvorsitzenden im Schützenkreis weiterzuleiten:
Wir haben mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt eine Änderung der in den letzten Tagen veröffentlichten neuen Regelungen bei der Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen erreicht. Die geforderten Aktivitäten beziehen sich nach wie vor ausschließlich auf erlaubnispflichtige Schusswaffen (Feuerwaffen), mit denen der Schießsport unmittelbar vor Antragstellung 12-mal (einmal pro Monat) oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr nachgewiesen werden muss. Ein waffenspezifischer Nachweis ist nicht erforderlich. Zu beachten ist aber weiterhin, dass die Aktivitätsnachweise aussagefähig sind, d.h. Aussagen über die eingesetzte Waffenart (Kurzwaffen / Langwaffen / Kaliber) beinhalten und nicht nur allgemeine Begriffe wie Training oder Sportschießen enthalten. Eine Zuordnung zu den erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffen muss möglich sein.
Folgender Beschluss des Präsidiums, noch einmal im genauen Wortlaut, ist zu beachten:
(Mail vom 06.03.2018)
Das Präsidium beschließt, ab 19. März 2018 haben alle Mitglieder des TSB, welche die Bestätigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses beantragen, den gesetzlich vorgeschriebenen Aktivitätsnachweis (z.B. Schießbuch in Kopie) beim Landesverband mit einzureichen.
Die geforderten Aktivitäten beziehen sich auf erlaubnispflichtige Schußwaffen, mit denen der Schießsport vor Antragstellung einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr nachgewiesen werden muss.
Den Vereinsvorsitzenden obliegt die Vorkontrolle des Nachweises.
Erläuterung :
Bereits vor längerer Zeit hat das Präsidium beschlossen, bei waffenrechtlichen Anträgen, welche in anderen Bundesländern gestellt werden, als Landesverband auch die "Regelmäßigkeit" an Hand von Kopien der Schießbücher im Zeitraum von 12 Monaten vor Antragstellung zu kontrollieren. Dieses Verfahren wird nun ab sofort (wie in anderen Verbänden und Bundesländern bereits üblich) auf alle Antragsteller im Bereich des TSB ausgedehnt. Einige wenige Vereinsvorsitzende waren sich leider in jüngster Vergangenheit nicht ihrer Verantwortung bei der Bearbeitung der Bedürfnisanträge in puncto "Bestätigung der regelmäßigen Sportausübung" bewusst und haben damit Reaktionen der Waffenbehörden verursacht. Der Landesverband trägt aber die Verantwortung für diese Anträge und kann bei Unregelmäßigkeiten / Verstößen durch das Bundesverwaltungsamt zur Rechenschaft gezogen werden. Die Maßnahmen des BVA können zur generellen Nichtanerkennung von Bescheinigungen des Thüringer Schützenbundes führen. Bis zu einer solchen Eskalation wollen wir es nicht kommen lassen.

i.A. des Präsidiums
Mit freundlichen Grüßen

Dirk Schade
Geschäftsführer/Leistungssportkoord.




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99096 Erfurt
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